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Steuerbare und nicht steuerbare Umsätze

Steuerbare und nicht steuerbare Umsätze:


Hier erhältst du einen Überblick über die wichtige Unterscheidung zwischen steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätzen. 

Steuerbare und nicht steuerbare Umsätze

Abb. Verkauf der Briefmarkensammlung privat = nicht steuerbarer Umsatz

 

Definition: Umsatz


Der Begriff Umsatz wird definiert als die Gesamtheit aller Lieferungen und Leistungen innerhalb eines Unternehmens. 

Wir unterscheiden zwischen steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätzen:

 

steuerbare Umsätze:


Erfolgen die Leistungen und Lieferungen innerhalb eines Unternehmens, so unterliegen diese Umsätze der Umsatzsteuer, müssen also versteuert werden. 

 

Wir unterscheiden folgende steuerbare Umsätze:

1. Alle Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland gegen Bezahlung ausführt.

z.B. Verkauf einer EDV-Anlage im Rahmen einer Computerfirma. 

 

2. Eigenverbrauch des Unternehmers

z.B. Entnahme eines Computers aus der eigenen Firma.

 

3. Einfuhr aus einem EU-Land:

z.B. Kauf von Zubehörteilen in Deutschland. 

 

4. Einfuhr aus einem Drittland 

z.B. Kauf eines Computers in der Schweiz.

 

nicht steuerbare Umsätze:


Treffen die oben genannten Bedingungen nicht zu, sind die Umsätze laut Umsatzsteuergesetz nicht steuerbar.

Dies trifft auf folgende Sachverhalte zu:

1. Private Verkäufe durch Nicht-Unternehmer

z.B. Eine Privatperson verkauft ihren Computer

 

2. Private Verkäufe durch Unternehmer

z.B. Ein Unternehmer in der Computerbranche verkauft seine Münzensammlung

 

3. Schenkungen durch Unternehmer

z.B. Eine Computerfirma schenkt einer Schule fünf Laptops. 

 

Tests:


Nicht steuerbare Umsätze Test

Steuerbare Umsätze Test