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Sonderzahlungen Weihnachts- und Urlaubsgeld

Sonderzahlungen Weihnachts- und Urlaubsgeld 


Hier erhältst du einen Überblick zum Thema: Sonderzahlungen Weihnachts- und Urlaubsgeld

Unter Sonderzahlungen versteht man die Zahlung einer Urlaubsbeihilfe (Urlaubsgeld) und Weihnachtsremuneration (Weihnachtsgeld). 

Weitere Lernmaterialien: Übungen | Fallbeispiele | Übungsblätter | Merkblatt

 

Sonderbestimmungen:

Normalerweise wird das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Höhe eines Monatsentgelts angesetzt (Kollektivvertrag).

Hinsichtlich der Berechnung des Sozialversicherungsbeitrages als auch bei der Lohnsteuer gelten Sonderbestimmungen.  

z.B. Monatsgehalt € 2.400,- 

Berechnungsgrundlage Urlaubsbeihilfe € 2.400,- 

Berechnungsgrundlage Weihnachtsremuneration € 2.400,- 

 

Abb. Urlaubsgeld gut angelegt

 

Aliquote Berechnung: 

Beginnt jemand sein Arbeitsverhältnis unter dem Jahr, so sind die Sonderzahlungen aliquot (anteilig) zu berechnen. 
z.B. Arbeitsbeginn per 1. Juni so beträgt der anteilige Betrag für die Berechnung des Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeldes: 

Grundgehalt € 2.400,- 

Urlaubsgeld: € 2.400,- x 7 : 12 = € 1.400,- 

Weihnachtsgeld: € 2.400,- x 7 : 12 = € 1.400,- 

 
Sozialversicherung Dienstnehmeranteil: 

Der normale SV-Satz wird von 18,12% um 1% reduziert (Wegfall von 0,5% Kammerumlage und 0,5% Wohnbauförderungsbeitrag) und beträgt deshalb beim Weihnachts- und Urlaubsgeld 17,12%

Bei geringen Einkommen vermindert sich der Sozialversicherung Dienstnehmeranteil zusätzlich um folgende Prozentsätze:

 

Beitragsgrundlage/Monat Reduktion
bis 1.885 3 %
über 1.885 bis  2.056 2 %
über 2.056 bis  2.228 1 %

Zudem gilt hinsichtlich der Veranlagung der Sozialversicherung eine Höchstbeitragsgrundlage von 5.850,-  (Stand 2023) pro Monat. 

Über diese Einkommensgrenze hinausgehende Beträge sind sozialversicherungsfrei. 

 

Beispiel Berechnung SV-Betragsfreiheit:

Beispiel: Monatsgehalt € 6.500,-  

Urlaubsbeihilfe:                         € 6.500,- 

Weihnachtsremuneration:         € 6.500,- 

= Summe Sonderzahlungen €   13.000,- 

– Höchstbeitragsgrundlage    €   11.700,*

= SV-betragsfrei                    €     1.300,- 

 

*5.850 • 2 = € 11.700,-

 

Berechnung SV-DNA Urlaubsgeld:

€ 6.500,- x 17,12% = € 1.112,80

 

Berechnung SV-DNA Weihnachtsgeld:

   € 6.500,-

– €  1.300,-  (betragsfrei)

  € 5.200,- x 17,12% = € 890,24

 

Lohnsteuer bei Sonderzahlungen:

Hier beträgt der begünstigte Lohnsteuersatz 6% von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage + abzüglich eines einmaligen Freibetrages in der Höhe von € 620,-. 

Dieser begünstigte Lohnsteuersatz von 6% gilt bis zu einem Einkommen von € 25.000,- pro Monat.  

Fortführung des vorherigen Beispiels: 
Berechnung Lohnsteuer Urlaubsgeld: 

Urlaubsbeihilfe € 6.500,00

SV-DNA            € 1.112,80

– Freibetrag      €    620,00 

LSt-BMGL*      €  4.767,20

 

* Lohnsteuerbemessungsgrundlage

€ 4.767,20 x 6% = € 286,03

Berechnung Lohnsteuer Weihnachtsgeld:

Weihnachtsgeld € 6.500,00 

– SV-DNA           €    890,24

LSt-BMGL*        € 5.609,76

* Lohnsteuerbemessungsgrundlage

€ 5.609,76 x 6% = € 336,59 

 

PDF-Übungsblätter zum Ausdrucken: