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Eigener Rückstand

Definition: Eigener Rückstand


Unter Eigenen Rückständen versteht man noch zu zahlende Aufwände, welche erst im nächsten Jahr einen Zahlungsvorgang hervorrufen, die aber wirtschaftlich entweder zum Teil oder ganz dem Abschlussjahr zuzurechnen sind. 

 

Eigener Rückstand

 

Eigene Rückstände sind als Verbindlichkeiten zu verbuchen. 

Steuertechnisch vermindert diese Verbuchung daher den Gewinn bzw. vergrößert den Verlust. 

 

Buchungssätze:


Eigene Rückstände müssen eingebucht werden.

a) Verbuchung am Jahresende des alten Jahres:

31.12. Aufwandskonto an Verbindlichkeitenkonto

 

b) Verbuchung im neuen Jahr bei Zahlung:

Wenn der Aufwand zur Gänze das alte Jahr betrifft:

Verbindlichkeitenkonto an 2800 Bank etc. 

Wenn der Aufwand das alte und das neue Jahr betrifft:

Verbindlichkeitenkonto + Aufwandskonto an 2800 Bank etc. 

 

Beispiel:


B 189 Ein am 28. Mai 2019 aufgenommenes Darlehen von einer Finanzierungsgesellschaft in der Höhe von € 20.000,- wird am 25. Mai nächsten Jahr zuzüglich € 1.500,- Zinsen zurückgezahlt.

Aufgabe: Aufstellung der Buchungsanweisungen für die Jahre 2019 und 2020

Lösung: 

Verbuchung des Darlehens am 28. Mai.2019:

2800 Bank an 3700 private Darlehen € 20.000,- 

Anteilige Zinsenberechnung:

Zinsen für 1 Monat: € 1.500,- : 12 = € 125 ,- 

Jahr 2019: 7 Monate € 125,- * 7 = 875,- 

Jahr 2020: 5 Monate € 125,- x 5 = € 625,-  

 

Einbuchung der Zinsaufwände am 31.12.2019: 

8290 Zinsenaufwand für Darlehen € 875,-

an 3710 Verbindlichkeiten aus Darlehen € 875,- 

 

Verbuchung der Darlehensrückszahlung inklusive Zinsen:

3700 Darlehen € 20.000,- 

+ 3710 Verbindlichkeiten aus Darlehen € 875,- (altes Jahr) 

+ 8290 Zinsenaufwand für Darlehen € 625,- (neues Jahr)

an 2800 Bank € 21.500,-