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Kammerumlage Definition und Merkmale Übung

Aufgabe: Kammerumlage Definition und Merkmale Übung


1. Was ist die Kammerumlage?

2. Wie hoch ist die Kammerumlage und an wenn muss sie abgeführt werden?

3. Was ist die Berechnungsgrundlage der Kammerumlage?

4. Wie hoch ist die Freigrenze?

5. Wie ist die Kammerumlage abzuführen?

6. Was für eine Buchung stellt die Kammerumlage dar?

 

 

Lösung: Kammerumlage Definition und Merkmale Übung


1. Die Kammerumlage (KU 1) ist eine Pflichtabgabe, die das Unternehmen den Wirtschaftskammern zu zahlen hat. 

2. Sie beträgt 3 ‰ und wird an das Finanzamt abgeführt. 

3. Die Berechnungsgrundlage sind die Vorsteuern, die auf alle Lieferungen und Leistungen des Unternehmens im Inland, sowie die Einfuhrumsatzsteuer und Erwerbssteuer abzüglich der Umsatzsteuer des Eigenverbrauchs entstehen.

4. Es gilt eine Freigrenze von € 150 000,- (ohne Eigenverbrauch), erst danach wird die KU1 eingehoben. 

5. Die Kammerumlage wird vierteljährlich jeweils spätestens am 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar an das zuständige Finanzamt abgeführt und wird vom Unternehmen selbst berechnet. 

6. Die Kammerumlage stellt eine Aufwandsbuchung dar (Kontoklasse 7) und gehört zu den Betriebssteuern.