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Fragen:
1. In welchem Zeitraum sind Sozialversicherungsbeiträge zu ermitteln/abzuführen?
2. Aus was setzt sich die gesetzliche Sozialversicherung zusammen?
3. Mindestbeitragsgsgrundlage und Höchstbeitragsgrundlage?
4. Abgabenquote Sozialversicherung bei Dienstnehmer und Dienstgeber?
5. Warum und in welcher Höhe wird der Dienstgeberbeitrag eingehoben?
6. Was sind Beiträge zur Betriebsvorsorgekasse und ihre Berechnung?
7. Warum wird der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag berechnet?
8. Wie wird der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag berechnet?
9. Berechnungsgrundlage und Höhe der Kommunalsteuer?
10. Warum und in welcher Höhe wird der Wiener Dienstgeberbeitrag eingehoben?
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Antworten:
5. Der Dienstgeberbeitrag wird eingehoben um die Kosten für die Familienbeihilfe abzudecken und beträgt 4,1% des Burttoentgelts.
7. Dieser wird von den Kammern der gewerblichen Wirtschaft als 2. Kammerumlage erhoben.
8. Er wird vom Bruttoentgelt berechnet und ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Er reicht von 0,36% in Oberösterreich bis 0,44% im Burgenland
9. Die Kommunalsteuer (KommSt) ist monatlich von den Bruttolöhnen des im Inland gelegenen Betriebsstandorts zu berechnen und beträgt 3% der Bruttolohnsumme.
10. Die Wiener Dienstgeberabgabe dient zur Finanzierung des Ausbaus der U-Bahn in Wien und beträgt im Bundesland Wien € 2,- pro Arbeitnehmer pro Woche.