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Gehalts- und lohnabhängige Abgaben Fragen und Antworten

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Fragen:


1. In welchem Zeitraum sind Sozialversicherungsbeiträge zu ermitteln/abzuführen?

2. Aus was setzt sich die gesetzliche Sozialversicherung zusammen?

3. Mindestbeitragsgsgrundlage und Höchstbeitragsgrundlage?

4. Abgabenquote Sozialversicherung bei Dienstnehmer und Dienstgeber? 

5. Warum und in welcher Höhe wird der Dienstgeberbeitrag eingehoben?

6. Was sind Beiträge zur Betriebsvorsorgekasse und ihre Berechnung?

7. Warum wird der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag berechnet?

8. Wie wird der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag berechnet? 

9. Berechnungsgrundlage und Höhe der Kommunalsteuer? 

10. Warum und in welcher Höhe wird der Wiener Dienstgeberbeitrag eingehoben?

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Antworten:


1. Der Gesamtbetrag der gesetzlichen Sozialversicherung ist monatlich zu ermitteln und spätestens zum 15. des Folgemonats an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln. 
 
2. Sie setzt sich zusammen aus:
a) dem Dienstnehmeranteil (SV-DNA): dieser wird vom Bruttobezug des Dienstnehmers einbehalten
b) dem Dienstgeberanteil (SV-DGA): gesetzlicher Sozialaufwand des Dienstgebers
 
3. Die Mindestbeitragsgsgrundlage liegt bei € 425,70 pro Monat.
Die Höchstbeitragsgrundlage liegt bei € 4 980,- pro Monat.
 
4. Für den Dienstnehmer beträgt der Beitragssatz 18,12% des Bruttoentgelts.
Für den Dienstgeber beträgt der Beitragssatz 21,48%  des Bruttoentgelts.

5. Der Dienstgeberbeitrag wird eingehoben um die Kosten für die Familienbeihilfe abzudecken und beträgt 4,1% des Burttoentgelts. 

7. Dieser wird von den Kammern der gewerblichen Wirtschaft als 2. Kammerumlage erhoben. 

8. Er wird vom Bruttoentgelt berechnet und ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Er reicht von 0,36% in Oberösterreich bis 0,44% im Burgenland

9. Die Kommunalsteuer (KommSt) ist monatlich von den Bruttolöhnen des im Inland gelegenen Betriebsstandorts zu berechnen und beträgt 3% der Bruttolohnsumme. 

10. Die Wiener Dienstgeberabgabe dient zur Finanzierung des Ausbaus der U-Bahn in Wien und beträgt im Bundesland Wien € 2,- pro Arbeitnehmer pro Woche.