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Berechnung der Lohnsteuer Österreich

Berechnung der Lohnsteuer Österreich (Stand 2021)


Die Lohnsteuer ist die Einkommensteuer der unselbstständig Beschäftigten. 

Ihre Berechnung erfolgt ausgehend von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage

Sie wird in einer Höhe von 20% bis 55% eingehoben. 

Die Lohnsteuer fällt erst ab einem Jahreseinkommen von € 11.000,- an.

Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer ein und führt sie bis spätestens am 15. des folgenden Kalendermonats an das Finanzamt ab

Für Alleinverdiener und Alleinerzieher gibt es steuerliche Begünstigungen.

Die Lohnsteuer wird anhand der „Effektiv-Tarif-Lohnsteuertabelle“ ermittelt.

 

Vorgangsweise Berechnung:


1. Ermittlung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage

2. Bestimmung des Steuersatzes 

3. Abzug ohne oder mit AVAB/AEAB von der Zwischensumme

Falls notwendig sind die Beträge jeweils kaufmännisch zu runden. 

  

Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB):


Voraussetzungen für den Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrags sind:

– der Bezug für Familienbeihilfe für mindestens ein Kind für mindestens 7 Monate im Kalenderjahr 

– mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in einer Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Partnerschaft zu leben

– die Einkünfte des Ehepartners dürfen 6.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen. 

 

Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB):


Voraussetzungen für den Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrags sind:

– der Bezug für Familienbeihilfe für mindestens ein Kind für mindestens 7 Monate im Kalenderjahr

– mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Partnerschaft zu leben

 

Lohnsteuerklassen bis 2021:


Der Eingangs-Steuersatz wurde um 5% gesenkt → von 25% auf 20%.

Jahreseinkommen: Steuersatz
bis 11.000 €  0%
über 11.000 € bis 18.000 € 20%
über 18.000 € bis 31.000 € 35%
über 31.000 € bis 60.000 € 42%
über 60.000 € bis 90.000 € 48%
über 90.000 € bis 1.000.000 €  50%
über 1.000.000 € 55%

 

Lohnsteuerklassen ab 2022: 


Ausgehend von der Steuerreform werden zwei weitere Steuersätze um 5% gesenkt. 

Jahreseinkommen: Steuersatz
bis 11.000 €  0%
über 11.000 € bis 18.000 € 20%
über 18.000 € bis 31.000 € 30%
über 31.000 € bis 60.000 € 40%
über 60.000 € bis 90.000 € 48%
über 90.000 € bis 1.000.000 €  50%
über 1.000.000 € 55%


Effektivtabellen Stand 2021: 


Ausgehend von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage wird anhand von Effektivtabellen vom Monatsentgelt, die jeweilige Lohnsteuer berechnet. 

Abb. Bundesministerium für Finanzen, 2021

 

Beispiele:


Franz Meier für Monat März:

LSt-BMGL € 1.399,40 Single, keine Kinder 

Berechnung: € 1.399,40 x 0,2 (20%) = 279,88 

Lohnsteuer  € 279,88

– Abzug        € 185,53 (ohne AVAB)

                    €  94,35  

 

Erwin Schmidt für Monat April:

LSt-BMGL € 2 278,-  verheiratet, zwei Kinder

Berechnung: € 2 278 x 0,20 (20%) = 455,60

Lohnsteuer  € 455,60

– Abzug        € 55,75 (2 Kinder)

                    € 399,85