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Abschreibung auf den Erinnerungseuro Übung

Aufgabe: Abschreibung auf den Erinnerungseuro Übung


1. Was sind die drei Voraussetzungen für die Anwendung des Erinnerungseuro?

2. Wie wird diese Weiternutzung in der Bilanz gewürdigt?

3. Wann wird der Erinnerungseuro abgeschrieben?

4. Wird der Erinnerungseuro oft angewendet?

 

 

Lösung: Abschreibung auf den Erinnerungseuro Übung


1. Die drei Voraussetzungen sind: 

– Das Anlagengut ist am Ende der Nutzungsdauer angelangt,

– ist im Prinzip bereits voll abgeschrieben

– und wird aber weiterhin im Betrieb genutzt.

2. Das Anlagengut, welches die Nutzungsdauer schon überschritten hat, wird trotzdem mit 1 Euro (= Erinnerungseuro) in der Bilanz bewertet.

3. Erst wenn das Anlagengut aus dem Betrieb ausscheidet, wird auch dieser Erinnerungseuro abgeschrieben.

4. Ja, weil verschiedene Anlagegüter oft weit über ihre gesetzliche Nutzungsdauer hinaus weiter im Betrieb verwendet werden.