Die Lohnsteuer ist die   der unselbstständig Beschäftigten.

Ihre Berechnung erfolgt ausgehend von der   .

Sie wird in einer Höhe von   % bis   % eingehoben.

Die Lohnsteuer fällt erst ab einem Jahreseinkommen von €   ,- an.

Der   behält die Lohnsteuer ein und führt sie bis spätestens

am 15. des folgenden   an das Finanzamt ab

Für   und Alleinerzieher gibt es steuerliche Begünstigungen.

Die Lohnsteuer wird anhand der „   -Tarif-Lohnsteuertabelle“ ermittelt.

 
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