Die Lohnsteuer ist die
der unselbstständig Beschäftigten.
Ihre Berechnung erfolgt ausgehend von der
.
Sie wird in einer Höhe von
% bis
% eingehoben.
Die Lohnsteuer fällt erst ab einem Jahreseinkommen von €
,- an.
Der
behält die Lohnsteuer ein und führt sie bis spätestens
am 15. des folgenden
an das Finanzamt ab
Für
und Alleinerzieher gibt es steuerliche Begünstigungen.
Die Lohnsteuer wird anhand der „
-Tarif-Lohnsteuertabelle“ ermittelt.