Beiträge zur Betriebsvorsorgekasse:
Unter der Betriebsvorsorgekasse, die auch
genannt wird, versteht man eine
,
die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer beim
aus dem Betrieb zahlt.
Die Beiträge zur Betriebsvorsorgekasse betragen 1,53% des
.
Verbuchung der BV-Kasse Angestellte:
an
Verbuchung der BV-Kasse Arbeiter:
an