Voraussetzungen für den Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrags sind:

- der Bezug für   für mindestens ein Kind

für mindestens   Monate im Kalenderjahr

- mehr als   Monate im Kalenderjahr in einer Ehe,

Lebensgemeinschaft oder eingetragenen   zu leben

- die Einkünfte des  

dürfen   Euro pro Jahr nicht übersteigen.

 
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