Voraussetzungen für den Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrags sind:
- der Bezug für
für mindestens ein Kind
für mindestens
Monate im Kalenderjahr
- mehr als
Monate im Kalenderjahr in einer Ehe,
Lebensgemeinschaft oder eingetragenen
zu leben
- die Einkünfte des
dürfen
Euro pro Jahr nicht übersteigen.