Österreich Gewaltenteilung | Legislative, Exekutive und Judikative
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In Österreich herrscht Gewaltenteilung, was ein Grundpfeiler jeder Demokratie ist!
Weiteres Übungsmaterial: Übung | Übungsblätter | Merkblatt | Österreich
Gewaltenteilung in Österreich:
Ein Fundament jeder Demokratie ist die Gewaltenteilung.
Darunter versteht man die Aufteilung der Staatsgewalt in die drei Bereiche:
– Legislative (Gesetzgebung)
– Exekutive (Verwaltung)
– und Judikative (Rechtssprechung)
Diese Aufteilung dient der Unabhängigkeit der jeweiligen Organe und dient der Machtkontrolle in einer Demokratie.
Legislative:
Die Legislative ist zuständig für die Gesetzgebung eines Landes.
Die Organe der Gesetzgebung in Österreich sind auf
Bundesebene: der Nationalrat
Landesebene: die Landtage
Gemeindeebene: die Gemeinderäte
Exekutive:
Die Exekutive ist zuständig für die Verwaltung eines Landes.
Die Organe der Verwaltung in Österreich sind auf
Bundesebene: der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesregierung
Landesebene: der Landeshauptmann und die Landesregierung
Gemeindeebene: der Bürgermeister und die Gemeinderäte
Verwaltungsbehörden finden sich in allen Lebensbereichen (z.B. Polizei, Schulbehörden, etc.).
Judikative:
Die Judikative ist zuständig für die Rechtsprechung eines Landes.
Die Organe der Rechtsprechung in Österreich sind
auf Bundesebene: der Oberste Gerichtshof, der Verwaltungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof
auf Landesebene: Landesgerichte und Oberlandesgerichte
auf Gemeindeebene: Bezirksgerichte
Tests:
PDF-Übungsblätter:
- Gewaltenteilung Fragen Übungsblatt
- Gewaltenteilung in Österreich Merkblatt
- Gewaltenteilung in Österreich Übungsblatt