Search
Close this search box.
Search
Close this search box.

Österreich Gewaltenteilung | Legislative, Exekutive und Judikative

Österreich Gewaltenteilung | Legislative, Exekutive und Judikative


Österreich Gewaltenteilung | Legislative, Exekutive und Judikative

 

Hier findest du die Lerneinheit: Österreich Gewaltenteilung | Legislative, Exekutive und Judikative

In Österreich herrscht Gewaltenteilung, was ein Grundpfeiler jeder Demokratie ist!

Weiteres Übungsmaterial: Übung  | Übungsblätter | MerkblattÖsterreich

Gewaltenteilung in Österreich:

Ein Fundament jeder Demokratie ist die Gewaltenteilung.

Darunter versteht man die Aufteilung der Staatsgewalt in die drei Bereiche:

– Legislative (Gesetzgebung)

– Exekutive (Verwaltung)

– und Judikative (Rechtssprechung)

Diese Aufteilung dient der Unabhängigkeit der jeweiligen Organe und dient der Machtkontrolle in einer Demokratie. 

 

Legislative: 

Die Legislative ist zuständig für die Gesetzgebung eines Landes.

Die Organe der Gesetzgebung in Österreich sind auf

Bundesebene: der Nationalrat

Landesebene: die Landtage

Gemeindeebene: die Gemeinderäte

 

Exekutive:

Die Exekutive ist zuständig für die Verwaltung eines Landes.

Die Organe der Verwaltung in Österreich sind auf

Bundesebene: der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesregierung

Landesebene: der Landeshauptmann und die Landesregierung

Gemeindeebene: der Bürgermeister und die Gemeinderäte

Verwaltungsbehörden finden sich in allen Lebensbereichen (z.B. Polizei, Schulbehörden, etc.).

 

Judikative: 

Die Judikative ist zuständig für die Rechtsprechung eines Landes.

Die Organe der Rechtsprechung in Österreich sind

auf Bundesebene: der Oberste Gerichtshof, der Verwaltungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof

auf Landesebene: Landesgerichte und Oberlandesgerichte 

auf Gemeindeebene: Bezirksgerichte 

 

Tests:

 

PDF-Übungsblätter: