Search
Close this search box.
Search
Close this search box.

Warengeld

Definition: Warengeld


Unter Warengeld (auch Naturalgeld) genannt, versteht man Geld, das neben seinem Tauschwert (z.B. angegebener Betrag) auch noch einen inneren Gebrauchswert (z.B. Gold) besitzt. 

Es reformierte die Urform des Handels – den Tauschhandel (z.B. Felle gegen Lebensmittel). 

Das Warengeld setzte sich gegenüber dem Tauschhandel schnell durch, weil er den Handel in zwei voneinander unabhängige Vorgänge aufteilte: Kauf und Verkauf. 

Kauf und Verkauf konnten jetzt durch die Zwischenschaltung von Warengeld sowohl zeitlich als auch räumlich voneinander getrennt werden. 

Zudem konnte das Warengeld leichter transportiert und aufbewahrt werden.

 

Kaurigeld

 

Handelsgeschäft mit Warengeld:


a) Tauschhandel:

Hier finden Kauf und Verkauf gleichzeitig an einem Ort statt.

z.B. Felle werden gegen Salz am 4. Oktober beim Wochenmarkt in Feldkirch getauscht.              

 

b) Handelsgeschäft mit Warengeld:

Hier können Kauf und Verkauf an unterschiedlichen Orten zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden. 

z.B. Verkauf von Fellen gegen Münzen am 4. Oktober in Feldkirch.                                       

Einkauf von Salz am 10. Oktober in Innsbruck gegen Münzen.    

 

Verwendung:


Warengeld ist heute nur noch in einzelnen Lebensbereichen in Verwendung, in denen Fiatwährungen (Währungen ohne inneren Wert) verboten oder nicht vorhanden sind: z.B. im Gefängnis (Zigaretten als Zahlungsmittel). 

Auch bei einer Hyperinflation findet Warengeld eine Verwendung, da die herkömmliche Fiatwährung immer mehr an Wert verliert, was bei Warengeld nur in einem eingeschränkten Maße möglich ist. 

 

Arten:


Folgende Arten von Warengeld waren oder sind üblich: 

Edelmetalle (vor allem Gold und Silber), Salz, Pfefferkörner, Tee, Zigaretten, Alkohol, Muscheln, Schmuck (Ringe, Ketten).