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Infinitivsatz Definition und Beispiele

Definition: Infinitivsatz


Ein Infinitivsatz (satzwertige Nennformgruppe) ist ein subjektloser gekürzter, verallgemeinernder Nebensatz, der sich auf ein Subjekt/Objekt im Hauptsatz bezieht. 

z.B. Sie versprach mir, die Aufgabe selbst zu lösen.   

 

Infinitivsatz

 

Merkmale: 


Ein Infinitivsatz weist folgende Merkmale auf:

– Infinitivsätze haben kein eigenes Subjekt. 

– Die infinite Verbform wird gebildet mit dem Partikel “zu” und dem Infinitiv. 

– Deshalb kann das Verb in Infinitivsätzen auch nicht konjugiert werden. 

– Satzwertige Nennformgruppen beziehen sich auf eine Person oder Sache im Hauptsatz. 

– Der Infinitiv steht jeweils am Satzende. 

– Infinitivsätze können nicht alleine stehen.

 

Rechtschreibung:


Bei der Rechtschreibung unterscheiden wir zwischen nicht trennbaren und trennbaren Verben. 

a) Nichttrennbare Verben:

Bei nichttrennbaren Verben werden “zu” und das Infinitiv voneinander getrennt geschrieben. z.B. zu suchen

b) trennbare Verben:

Bei trennbaren Verben wird der Infinitiv mit dem Partikel zusammengeschrieben. z.B. aufzustehen 

 

Unterscheidung bezogenes Satzglied:


Infinitivsätze kann man primär danach unterscheiden auf welches Satzglied sie sich im Hauptsatz beziehen.

Das sind im Wesentlichen: Subjekt, Objekt oder auf eine unpersönliche Wendung (man). 

 

a) Bezug auf das Subjekt:

Hier bezieht sich der Infinitiv im Nebensatz auf das Subjekt im Hauptsatz.

z.B. Der Schüler muss lernen, den Lehrer zu respektieren. 

 

b) Bezug auf das Objekt: 

Hier bezieht sich der Infinitiv im Nebensatz auf das Objekt im Hauptsatz.

z.B. Der Fahrlehrer bringt dem Fahrschüler bei, das Auto zu lenken. 

 

c) Bezug auf eine unpersönliche Form:

Hier bezieht sich der Infinitiv im Nebensatz auf eine unpersönliche Form (man) im Hauptsatz.

z.B. Es ist sehr klug, seine Emotionen im Griff zu behalten. 

(Man sollte seine Emotionen im Griff behalten). 

 

Unterscheidung nach Konjunktion:


Infinitivsätze kann man nach unterschiedlicher Verwendung von Konjunktionen unterscheiden: 

a) Ziel einer Handlung:

Soll das Ziel einer Handlung bestimmt werden, verwendet man die Konjunktion “um zu”. 

z.B. Ich arbeite viel, um bald eine Wohnung kaufen zu können

 

b) Negation:

Soll eine Negation ausgedrückt werden, verwendet man die Konjunktion “ohne zu”

z.B. Er hat das Lokal verlassen, ohne die Rechnung zu bezahlen. 

 

c) Gegenteiliges Ereignis:

Soll ein gegenteiliges Ereignis formuliert werden, verwendet man die Konjunktion “anstatt zu” 

z.B. Elisabeth steht lieber früh auf, anstatt lange im Bett zu bleiben. 

 

Übungen:


 

PDF-Übungsblätter: