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Lehrlinge Regelungen | Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Urlaub

Lehrlinge Regelungen | Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Urlaub:


Lehrlinge Regelungen

Hier erhältst du einen Überblick über: Lehrlinge Regelungen | Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Urlaub

Es werden die generellen Regeln und die Ausnahmen im Bereich Arbeitszeiten für Lehrlinge besprochen. 

Lerneinheiten: Übungen | 10 Fragen | Übungsblätter | Merkblatt

 

Arbeitszeiten:


Für Lehrlinge gibt es hinsichtlich der Arbeitszeiten besondere Schutzmaßnahmen, die dazu dienen sollen, dass ihre Gesundheit geschützt wird. 

Die Arbeitszeit beträgt bei Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr noch nicht beendet haben, acht Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche.

 

Diese Arbeitszeit kann bis auf neun Stunden pro Tag bzw. bis auf 45 Stunden pro Woche erhöht werden, wenn:

a) dadurch eine längere Wochenfreizeit erreicht wird 

b) in einem mehrwöchigen Durchschnitt die Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreitet.  

 

Die Berufsschulzeit wird dabei als Arbeitszeit angerechnet. 

Ebenfalls dürfen Lehrlinge an Sonn- und Feiertagen und in der Nacht von 20.00 Uhr – bis 6.00 Uhr nicht arbeiten.

Arbeitszeiten Ausnahmen:


Ausgenommen von dieser Regelung sind Bäckerlehrlinge, die ab dem 15. Lebensjahr bereits um 4.00 Uhr arbeiten dürfen. 

Ausnahmen gelten auch für Lehrlinge im Gastgewerbe, die ab dem 16. Lebensjahr bis 23.00 Uhr arbeiten dürfen. 

Zudem können diese auch am Sonntag und am Feiertag arbeiten, müssen aber im Durchschnitt jeden zweiten Sonntag frei haben.  

Überstunden:


Lehrlinge, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen überhaupt keine Überstunden machen. 

Für Lehrlinge zwischen dem 16. Lebensjahr und 18. Lebensjahr sind Überstunden nur in Ausnahmefälle gestattet.
Diese müssen zudem mit einem Zuschlag von mindestens 50% abgegolten werden bzw. mit Zeitausgleich abgegolten werden. 

Diese Ausnahmefälle betreffen Vor- und Abschlussarbeiten (Reinigung, Instandhaltung und Aufräumarbeiten) in der Größenordnung von einer halben Stunde pro Tag.

Ruhezeiten:


Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben spätestens nach sechs Stunden Arbeit das Recht auf eine Ruhepause mit einer Mindestdauer von 30 Minuten. 

Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine durchgehende Nachtruhe von zwölf Stunden gewährleistet werden.

Jugendlichen unter 15 Jahren ist eine durchgehende Nachtruhe von vierzehn Stunden zu gewähren. 

Am Wochenende haben Lehrlinge (ausgenommen Handel, Bäckereien, Konditoreien etc.) das Recht auf zwei zusammenhängende freie Tage. 

Urlaubsanspruch:


Lehrlinge haben ein Recht auf einen Jahresurlaub im Ausmaß von 25 Werktagen. 

Wird wie im Handel von Montag bis Samstag gearbeitet, beträgt der Jahresurlaub 30 Werktage. 

Zwei Wochen durchgehenden Urlaub dürfen Lehrlinge, die jünger als 18 Jahre alt sind in der Zeit vom 15. Juni bis 15. September beanspruchen. 

Für den Urlaubsantritt muss eine Urlaubsvereinbarung mit dem Lehrherrn schriftlich vereinbart werden. 

Krankheitstage während des Urlaubs gelten nicht als Urlaubstage. 

Der Urlaub darf aber danach auch nicht einfach um diese Tage verlängert werden. 

Es gilt in diesem Fall eine neue Urlaubsvereinbarung mit dem Lehrherrn zu treffen.