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Bayern Jugendarbeitsschutzgesetz Überblick Übung

Aufgabe: Bayern Jugendarbeitsschutzgesetz Überblick Übung


Bayern Jugendarbeitsschutzgesetz Zusammenfassung Übung

 

1. Für wenn gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?

2. Von wem sind die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einzuhalten?

3. Was ist die Zielsetzung des Jugendarbeitsschutzgesetz?

4. Maximale Arbeitszeit pro Tag und pro Woche für einen Jugendlichen?

5. Früheste Arbeitsbeginn und späteste Arbeitsschluss?

6. Die Höchstschichtzeit liegt pro Tag bei wie vielen Stunden?

7. Was für Arbeiten sind für Jugendliche verboten?

 

 

Lösung: Bayern Jugendarbeitsschutzgesetz Überblick Übung


1. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für alle Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und das 15. Lebensjahr vollendet haben.

2. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Jugendlichen einzuhalten.

3. Damit soll gewährleistet sein, dass die Gesundheit des Jugendlichen und seine körperliche und psychische Entwicklung nicht gefährdet werden. 

4. Hinsichtlich der Arbeitszeit darf ein Jugendlicher 8 Stunden pro Tag, maximal 40 Stunden pro Woche und höchstens 5 Tage pro Woche arbeiten.

5. Der früheste Arbeitsbeginn beträgt 6.00 Uhr, der späteste Arbeitsschluss ist 20.00 Uhr.

6. Die Höchstschichtzeit liegt dabei bei 10 Stunden pro Tag. 

7. Akkordarbeit, gefährliche Arbeiten und Samstags- und Sonntagsarbeiten (letzteres mit zahlreichen Ausnahmen) sind für Jugendliche verboten.