Search
Close this search box.
Search
Close this search box.

Bayern Jugendarbeitsschutzgesetz Ziel und Zweck Übung

Aufgabe: Bayern Jugendarbeitsschutzgesetz Ziel und Zweck Übung


1. Was ist das erste Ziel des Jugendarbeitsschutzgesetzes?

2. Was ist das erste Ziel des Jugendarbeitsschutzgesetzes?

3. Wie werden die Ziele gewährleistet?

4. Von wem sind diese Bestimmungen einzuhalten?

 

 

Lösung: Bayern Jugendarbeitsschutzgesetz Ziel und Zweck Übung


1. Ziel 1: Die Gesundheit des Jugendlichen darf nicht gefährdet werden.

2. Ziel 2: die körperliche und psychische Entwicklung darf nicht beeinträchtigt werden 

3. Um dies zu gewährleisten gibt es besondere Regelungen hinsichtlich Arbeitszeit (Dauer, Beginn und Ende), Ruhepausen und Urlaub für Jugendliche. 

4. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten für Jugendliche und Arbeitgeber gleichermaßen.

Im Falle der Nichteinhaltung werden beide bestraft.