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Bayern Jugendarbeitsschutzgesetz Ruhepausen Übung

Aufgabe: Bayern Jugendarbeitsschutzgesetz Ruhepausen Übung


1. Wie viel Stunden Freizeit sind zwischen zwei Arbeitstagen vorgesehen?

2. Welche Arbeitsunterbrechung gilt als Ruhephase?

3. Wie viel Stunden dürfen Jugendliche maximal hintereinander beschäftigt werden?

4. Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden ist die Pause wie lang?

5. Bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden ist die Pause wie lang?

 

 

Lösung: Bayern Jugendarbeitsschutzgesetz Ruhepausen Übung


1. Zwischen zwei Arbeitstagen sind mindestens 12 Stunden Freizeit für den Jugendlichen vorgesehen.

2. Eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten gilt als Ruhepause.

3. Länger als 4,5 Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.

4. Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben.

5. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden sind 60 Minuten Pause vorgeschrieben.