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Lehrlingsentschädigung Sozialversicherung/Lohnsteuer Übung

Aufgabe: Lehrlingsentschädigung Sozialversicherung/Lohnsteuer Übung


Lehrlingsentschädigung Sozialversicherung/Lohnsteuer Übung

1. Wo ist die Höhe der Lehrlingsentschädigung festgelegt?

2. Welche Abgaben fallen in den meisten Fällen nur an?

3. Wie hoch ist die SV-DNA und der SV-DGA im Normalfall?

4. Welche Ausnahme liegt bei in Inanspruchnahme des Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz vor?

5. Was ist die Freigrenze für die Zahlung von Lohnsteuer?

6. Was geschieht wenn z.B. eine Bemessungsgrundlage von 1.230 Euro vorliegt? 

7. Ab welchem Betrag beträgt die Lohnsteuer 35%? 

 

 

Lösung: Lehrlingsentschädigung Sozialversicherung/Lohnsteuer Übung


1. Die Höhe der Lehrlingsentschädigung ist jeweils im Kollektivertrag festgelegt. 

2. Aufgrund der geringen Höhe der Lehrlingsentschädigung fallen meist nur Sozialversicherungsbeiträge an. 

3. Diese beträgt im Normalfall 13,12% für den SV-DNA und 15,43% für den SV-DGA. 

4. Ausnahmen sind hier Lehrlinge, die dem Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz unterliegen z.B. Maurer. Hier beträgt der SV-DNA 13,82% und der SV-DGA  beträgt hier 16,13%.

5. Bei einer Bemessungsgrundlage, die weniger als 1.066 Euro ausmacht, fällt keine Lohnsteuer an. 

6. Bei einer Bemessungsgrundlage in der Höhe von 1.066 Euro bis 1.516 Euro beträgt die Lohnsteuer 25%, für den Betrag, der die Freigrenze von 1.066 Euro übersteigt. 

7. Bei einer Bemessungsgrundlage, die höher ist als 1516 Euro, werden 35% Lohnsteuer berechnet.