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Fremde Rückstände

Definition: Fremde Rückstände


Unter Fremden Rückständen versteht man noch zu erhaltende Erträge, welche erst im nächsten Jahr einen Zahlungsvorgang hervorrufen, die aber wirtschaftlich entweder zum Teil oder ganz dem Abschlussjahr zuzurechnen sind. 

 

Fremde Rückstände

Fremde Rückstände sind als Forderungen zu verbuchen. 

Steuertechnisch erhöht diese Verbuchung daher den Gewinn bzw. verringert den Verlust. 

 

Buchungssätze:


Fremde Rückstände müssen eingebucht werden.

a) Verbuchung am Jahresende des alten Jahres:

31.12. Forderungskonto an Ertragskonto 

 

b) Verbuchung im neuen Jahr bei Zahlungseingang:

Wenn der Ertrag zur Gänze das alte Jahr betrifft:

2800 Bank etc. an Forderungskonto

Wenn der Ertrag das alte und das neue Jahr betrifft:

2800 Bank etc. an Forderungskonto + Ertragskonto

 

Beispiel:


6.9. 2019 B78 Wir gewähren ein Darlehen am 6. September in der Höhe von € 20.000,- Die Zinsen in der Höhe von 6% p.a. werden uns jeweils für 6 Monate im Nachhinein bezahlt (am 3. März 2020).

Aufgabe: Aufstellung der Buchungsanweisungen für die Jahre 2019 und 2020

Lösung: 

Verbuchung des Darlehens am 6.9.2019:

2320 Gegebene Darlehen an 2800 Bank € 20.000,-  

 

Anteilige Zinsenberechnung:

Zinsen für 1 Monat: 20.000 x 6 % = € 1.200,- : 12 = € 100,- 

Jahr 2019: 4 Monate € 100,- x 4 = € 400,- 

Jahr 2020: 2 Monate (Jänner, Februar) € 100,- x 2 = € 200,-  

 

Einbuchung der Zinserträge am 31.12.2019: 

2330 Forderungen aus Darlehenszinsen € 400,- 

an 8110 Zinserträge gewährte Darlehen € 400,- 

 

Überweisung der Zinserträge für 6 Monate am 3.03.2020:

2800 Bank € 600,- 

an 2330 Forderungen aus Darlehenszinsen € 400,- (altes Jahr) 

+ 8110 Zinserträge gewährte Darlehen € 200,-  (neues Jahr)