Search
Close this search box.
Search
Close this search box.

Eigene Vorauszahlung

Definition: Eigene Vorauszahlung


Unter Eigenen Vorauszahlungen versteht man Aufwände, die im heurigen Abschlussjahr gebucht wurden, die aber wirtschaftlich entweder zum Teil oder ganz dem nächsten Jahr zuzurechnen sind. 

 

Eigene Vorauszahlung

Aufgrund der Periodenrichtigkeit müssen die Aufwände, die das nächste Geschäftsjahr betreffen aus dem diesjährigen Abschluss ausgebucht werden. 

Steuertechnisch erhöht diese Ausbuchung den Gewinn bzw. verringert den Verlust. 

 

Verwendete Kontonummer:


Die Ausbuchung von Aufwänden, die das nächste Geschäftsjahr betreffen, erfolgt mit folgendem Konto:

2900 Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) 

Dieses wird gegen das SBK abgeschlossen. 

 

Buchungssätze per Jahresabschluss:


a) Ausbuchung der Aufwände über Bildung einer ARA:

31.12. 2900 ARA an Aufwandskonto

b) Einbuchung der Aufwände über Auflösung der ARA:

1.1.n.J. Aufwandskonto an 2900 ARA

 

Buchungssätze bei sofortiger Abgrenzung:


a) wenn der Aufwand zur Gänze ins nächste Jahr gehört:

2900 ARA an 2700 Kassa etc. 

b) wenn der Aufwand nur zum Teil ins nächste Jahr gehört:

Aufwandskonto + 2900 ARA an 2700 Kassa etc. 

 

Beispiel:


7.10. 2019 B369 Zahlung von € 840, – Versicherungsprämie für die Zeit vom 28. September 2019 – 27. September 2020. 

Aufgabe: Aufstellung der Buchungsanweisungen für die Jahre 2019 und 2020

Lösung:

Zahlung Versicherungsprämie

7.10.2019 7700 Versicherungsaufwand an 2800 Bank € 840,-. 

Ausbuchung der Aufwände:

31.12.2019  2900 ARA an 7700 Versicherungsaufwand € 630,-* 

Einbuchung der Aufwände:

1.1.2020 7700 Versicherungsaufwand an 2900 ARA € 630,- 

 

*Berechnung des Abgrenzung: 

Von den 12 Monaten Versicherung betreffen 3 Monate (Oktober – Dezember) das aktuelle Geschäftsjahr und 9 Monate (Jänner bis September) das folgende Geschäftsjahr. 

€ 840,- : 12 x 9 = € 630,-