Definition: Rechnungsabgrenzung
Die Aufgabe der Rechnungsabgrenzung besteht darin die periodenrichtige Ausweisung der Aufwände und Erträgen durchzuführen.
Eine periodenrichtige Abgrenzung ist dann erforderlich, wenn der Zahlungsvorgang bei Erfolgskonten in verschiedene Abrechnungsperioden fällt (altes Jahr und neues Jahr).
Die Rechnungsabgrenzung ist daher die Voraussetzung um eine Periodenrichtigkeit der Erfolgsermittlung zu gewährleisten.
Arten:
Wir unterscheiden zwei Arten von Rechnungsabgrenzungen:
a) Vorauszahlungen:
Hierunter versteht man Aufwände oder Erträge, die entweder zum Teil oder ganz dem nächsten Jahr zuzurechnen sind.
Wir grenzen ab, was in das nächste Jahr gehört. z.B. Versicherungszahlung
b) Rückstände:
Hierunter versteht man Aufwände oder Erträge die entweder zum Teil oder ganz ins vorherige Jahr gehören.
Wir grenzen ab, was ins vorherige Jahr gehört. z.B. Zinszahlungen.
Vorauszahlungen Buchungssätze:
Vorauszahlungen müssen ausgebucht werden:
Eigene Vorauszahlungen:
31.12. 2900 Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) an Aufwandskonto
1.1.n.J. Aufwandskonto an 2900 Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA)
Fremde Vorauszahlungen:
31.12. Ertragskonto an 3900 Passive Rechnungsabgrenzung (PRA)
1.1.n.J. Passive Rechnungsabgrenzung (PRA) an Ertragskonto
Rückstände Buchungssätze:
Rückstände müssen eingebucht werden.
Fremde Rückstände:
31.12. Forderungskonto an Ertragskonto
bei Zahlungseingang: 2800 Bank etc. an Forderungskonto
Eigene Rückstände:
31.12. Aufwandskonto an Verbindlichkeiten
bei Zahlung: Verbindlichkeiten an Aufwandskonto
Tests:
Rechnungsabgrenzung Arten Test
Rechnungsabgrenzung Definition Test
PDF-Übungsblätter:
Rechnungsabgrenzung Übungsblatt 1
Rechnungsabgrenzung Übungsblatt 2