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Rechnungsabgrenzung Überblick

Definition: Rechnungsabgrenzung


Die Aufgabe der Rechnungsabgrenzung besteht darin die periodenrichtige Ausweisung der Aufwände und Erträgen durchzuführen.

Rechnungsabgrenzung

 

Eine periodenrichtige Abgrenzung ist dann erforderlich, wenn der Zahlungsvorgang bei Erfolgskonten in verschiedene Abrechnungsperioden fällt (altes Jahr und neues Jahr). 

Die Rechnungsabgrenzung ist daher die Voraussetzung um eine Periodenrichtigkeit der Erfolgsermittlung zu gewährleisten.

 

Arten:


Wir unterscheiden zwei Arten von Rechnungsabgrenzungen: 

a) Vorauszahlungen: 

Hierunter versteht man Aufwände oder Erträge, die entweder zum Teil oder ganz dem nächsten Jahr zuzurechnen sind. 

Wir grenzen ab, was in das nächste Jahr gehört. z.B. Versicherungszahlung 

 

b) Rückstände: 

Hierunter versteht man Aufwände oder Erträge die entweder zum Teil oder ganz ins vorherige Jahr gehören. 

Wir grenzen ab, was ins vorherige Jahr gehört. z.B. Zinszahlungen.

 

Vorauszahlungen Buchungssätze:


Vorauszahlungen müssen ausgebucht werden: 

Eigene Vorauszahlungen: 

31.12. 2900 Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) an Aufwandskonto

1.1.n.J. Aufwandskonto an 2900 Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA)

 

Fremde Vorauszahlungen: 

31.12. Ertragskonto an 3900 Passive Rechnungsabgrenzung (PRA)

1.1.n.J. Passive Rechnungsabgrenzung (PRA) an Ertragskonto

 

Rückstände Buchungssätze:


Rückstände müssen eingebucht werden.

Fremde Rückstände:

31.12. Forderungskonto an Ertragskonto 

bei Zahlungseingang: 2800 Bank etc. an Forderungskonto

Eigene Rückstände:

31.12. Aufwandskonto an Verbindlichkeiten

bei Zahlung: Verbindlichkeiten an Aufwandskonto

 

Tests:


Rechnungsabgrenzung Arten Test

Rechnungsabgrenzung Definition Test

 

PDF-Übungsblätter:


Rechnungsabgrenzung Merkblatt

Rechnungsabgrenzung Übungsblatt 1

Rechnungsabgrenzung Übungsblatt 2